Eine massive Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland ist wichtig. Bis 2030 muss der Bestand an Sozialwohnungen von derzeit 1,07 Millionen auf mindestens 2 Millionen steigen. Dafür braucht es den Neubau von jährlich 100.000 Sozialwohnungen sowie neue Preis- und Belegungsbindungen für 75.000 Bestandswohnungen. Zusätzlich sollen pro Jahr 60.000 neue Mietwohnungen entstehen, die auch für Normalverdienende bezahlbar sind – insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen.
Damit das gelingt, muss der öffentliche und gemeinnützige Wohnungssektor gestärkt werden. Kommunale, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Akteure sollen gezielt durch Steuerbefreiungen, Investitionszulagen und vergünstigte Grundstücke unterstützt werden. Der Anteil dauerhaft preisgebundener Wohnungen sollte mittelfristig auf mindestens 30 Prozent steigen. Zudem brauchen Gemeinden ein stärkeres Vorkaufsrecht und bessere Möglichkeiten, Immobilien zu erwerben.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen braucht es ein staatliches Investitionsprogramm mit jährlich 12,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern. Neben direkten Zuschüssen sind auch Steuererleichterungen notwendig, wobei im Gegenzug klare Mietobergrenzen einzuhalten sind. Nur so kann langfristig ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
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Der soziale Wohnungsbau muss solide gefördert und das Wohngeld regelmäßig angepasst werden.
Wohnungsbauförderung wirksam machen. Dazu konzentrieren wir die Förderung auf den Geschosswohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten.
Mit einer deutlich höheren, zeitlich befristeten Sonderabschreibung für den bezahlbaren Wohnraum geben wir dem Neubau einen Kickstart.
Mit einer befristeten Sonderregelung für angespannte Wohnungsmärkte erlauben wir bei Wohnungsbauvorhaben Ausnahmen vom geltenden Planungsrecht.
Wir wollen die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau auf hohem Niveau stärken und verstetigen.
Wir werden künftig staatliche Bedarfsprognosen nach Regionen differenzieren. Das ist die Grundlage für die Neubauziele der Bundesregierung und für die dazu notwendige Förderung. Über den Deutschlandfonds werden wir Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften mit dem nötigen Eigenkapital versorgen und damit den Wohnungsbau ankurbeln.
Wir streben an, die finanziellen Anreize für den Bau von neuen Wohnungen nach den Bedingungen der Wohngemeinnützigkeit mit einem Investitionskostenzuschuss weiterzuentwickeln.
Der Bund geht mit einer neuen bundeseigenen Wohnungsgesellschaft voran, um durch eigene Wohnraumförderung den Markt zu entlasten. Genossenschaftsprogramm soll verstetigt und ausgebaut werden.
Der bisherige soziale Wohnungsbau ist gescheitert, er kann nur einen Bruchteil der Berechtigten erreichen. Er führt zu Fehlbelegungen und verursacht hohe Kosten für den Steuerzahler. Es ist besser, einkommensschwache Mieter vermehrt mit Wohngeld zu unterstützen, wodurch eine soziale Durchmischung gewährleistet wird.
Zur Förderung der Eigentumsbildung werden wir einen Rahmen schaffen, in dem Mieter ihre Wohnungen von öffentlichen Wohnungsbauunter nehmen zu vergünstigten Bedingungen erwerben können.
Den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau unterstützen wir, indem im Bund die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau erhöht werden.
Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen wollen wir besonders unterstützen. Mit Investitions- und Baukostenzuschüssen für den sozialen Wohnungsbau und die Neue Wohngemeinnützigkeit sorgen wir dafür, dass die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht mehr befristet sind.
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wollen wir so zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausbauen. Wir wollen den steigenden Anteil von barrierefreien Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau deutlich beschleunigen und unterstützen.
Wir stellen die soziale Gerechtigkeit beim Bauen und Sanieren in den Mittelpunkt und fokussieren die Förderung stärker auf geringe und mittlere Einkommen.
Wir wollen Menschen gezielt unterstützen, wo das Einkommen trotz Arbeit und Fleiß nicht zum Leben reicht. Das Wohngeld ist dafür das richtige Instrument.
Das Zusammenspiel von Wohngeld, Bürgergeld und weiteren Sozialleistungen führt zu oft dazu, dass sich Arbeit, insbesondere in Vollzeit, nicht lohnt. Wir werden dieses System neu justieren.
Wir werden die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern. Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren, schaffen Umweltgutachten ab und geben dem Wohnungsbau Vorrang
Wir wollen 20 Milliarden Euro im Jahr in gemeinnützigen Wohnraum investieren.
Egal ob im Bestand oder beim Neubau, wir fordern: einmal Sozialbindung, immer Sozialbindung.
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau müssen von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Wir wollen die neue Wohngemeinnützigkeit zum Instrument machen, um mittelfristig einen Anteil von 30 Prozent gemeinnütziger Wohnungen zu erreichen.
Gemeinnützige Wohnungsunternehmen müssen durch Förderprogramme gestärkt und bevorzugt werden. Öffentliche Förderung soll es nur für gemeinnützigen Wohnungsbau geben.
Wir wollen den Wohnbestand von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaften und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.
Der gemeinnützige Wohnungsbau muss gestärkt werden. Größere Teile des Wohnungsmarktes müssen wieder den Regeln der Gemeinnützigkeit unterliegen, gemeinnützige und kommunale Wohnungsbauunternehmen sollten zinsvergünstigte Kredite erhalten und ein großes Wohnungsbauprogramm auflegen.
Dort, wo Sozialwohnungen entstehen, muss die Sozialbindung dauerhaft gelten.
Notwendig ist die Beschleunigung von Bauvorhaben, etwa durch Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für sozialen Wohnungsbau.