Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für ein gutes und sicheres Leben. Wohnen muss deshalb in der Rechtsordnung einen besonderen Stellenwert genießen. Der DMB wiederholt seine Forderung nach der Ergänzung der Verfassung um ein Grundrecht auf Wohnen, zum Beispiel in einem neuen Artikel 14 a Grundgesetz. Der DMB setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Gesetzgeber Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes Rechnung trägt, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
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Keine Aussagen im Programm
Wohnen ist ein Menschenrecht! Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern Sicherheit und Geborgenheit in einem bezahlbaren Zuhause zu finden.
Wohnungslosigkeit wollen wir 2030 überwunden haben.
Keine Aussagen im Programm.
Ziel bleibt es, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.
Zwangsräumungen auf die Straße darf es nicht geben. Der Housing-First Ansatz ist ein zentraler Baustein. Wohnungstausch rechtlich erleichtern und Förderinstrumente für die Unterstützung von Mieter*innen anpassen und flexibilisieren.
Keine Aussagen im Programm.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Wohnung! Dies wollen wir im Grundgesetz klar verankern.
Wir wollen Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit verbieten! Wir wollen den Ansatz „Housing First“ in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit verankern: Wohnungslosen wird zuerst eine Wohnung vermittelt, darauf folgen andere Angebote.
Wir fordern ein Recht auf Wohnungstausch: Vermieter*innen dürfen einen Wohnungstausch ohne Mieterhöhungen nur mit triftigen Gründen ablehnen.
Keine Aussagen im Programm