Worum geht es bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Auf dieser politischen Ebene werden unmittelbar entschieden,
- zu welchem Preis Bauland vergeben wird,
- wo Wohnungen gebaut werden,
- ob es ein kommunales Wohnungsunternehmen für bezahlbaren Wohnraum gibt,
- ob es einen qualifizierten Mietspiegel gibt,
- ob Leerstand kontrolliert und verhindert wird.
Gehen Sie demokratisch und im Sinne einer positiven Wohnungspolitik wählen!
Der Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Wählen im Wahlraum
Die Wahlräume sind am Sonntag, 8. März, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können noch persönlich abgeholt werden und spätestens bis zum Wahltag an den dafür vorgesehen Abgabestellen eingeworfen oder abgegeben werden.
Auch EU-Bürger dürfen wählen
Ausländische Unionsbürger aus einem Mitgliedstaat der EU sind ebenfalls stimmberechtigt.