Aufteilung der CO2-Kosten

Aufteilung der Kohlendioxidkosten – wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

20. Dezember 2024

Seit Anfang 2023 sind die in den Heizkosten enthaltenen Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Wir haben darüber informiert mit ID-Recht vom 02.04.2024.

Wer als Mieter ein sog. Selbstversorger ist und selbst den Vertrag mit dem Versorger geschlossen hat, muss sich beim Vermieter selbst um die Erstattung der anteiligen Kosten bemühen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele Mieter entweder ihre Rechte diesbezüglich nicht kennen oder sie den Aufwand für das Berechnen und die Geltendmachung des Anspruchs scheuen.

Eine Darstellung auf unseren Interseiten soll die Mieter dabei unterstützen, die CO2-Kostenerstattung vom Vermieter zu erhalten. Hier haben wir die Zusammenhänge mit Fragen und Antworten dargestellt. Es ist auch den Hinweis enthalten, dass der Mieterverein Hilfe anbietet. Außerdem haben wir eine Beispielsrechnung eingestellt, verbunden mit dem Vermerk, dass es elektronische Berechnungshilfen gibt. Abschließend findet sich ein Musterschreiben für den Mieter an den Vermieter: „Aufforderung zur Erstattung der anteiligen CO₂-Kosten.“

Sie finden die Informationen hier auf der DMB Homepage.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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