Betriebskostenspiegel 2022 - DMB Bayern

Neuer Betriebskostenspiegel für Bayern 2022

18. Januar 2024

Pressemitteilung des DMB Landesverband Bayern e.V.

2,33 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt- enorme Erhöhung zu stemmen

Mieterinnen und Mieter zahlen in Bayern im Durchschnitt 2,33 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten, also 5 Cent mehr pro Quadratmeter als im Bundesdurchschnitt.

Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte „zweite Miete“ hier bis zu 2,64 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der DMB Bayern jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2022 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten beim Anfallen aller Betriebskostenarten 2.534,40 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 allein an Betriebskosten aufgebracht werden.

Der Betriebskostenspiegel wurde vom Deutschen Mieterbund in Berlin jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2022 erstellt, wobei allein in Bayern die Abrechnungen von insgesamt mehr als 1.013.000 qm Quadratmetern Wohnraum zu Grunde lagen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrugen die Betriebskosten 1,95 Euro pro Quadratmeter und Monat und im Jahr 2018 1,81 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Damit ist die durchschnittliche Betriebskostenbelastung für Bayerns Mieter 2022 im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt um 0,83 Euro gestiegen- ein Anstieg um rund 45 Prozent!

Heizung und Warmwasser

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2022, im Ver-gleich zum Abrechnungszeitraum 2018 leicht gestiegen und liegen in Bayern im Durchschnitt bei 1,07 Euro/Quadratmeter/Monat.

Die von uns ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,26 bis 1,88 Euro/Quadratmeter/Monat auf.

Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.027,20 Euro im Jahr.

Letztlich entfallen rund 40 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.

Die Beratungen wegen Betriebskosten sind der häufigste Beratungsgrund beim DMB. Und: jede zweite bis dritte Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft.

„Daher können wir den Mietern nur empfehlen, gerade im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten die Abrechnungen von den Fachleuten in den Mietervereinen prüfen zu lassen“, sagt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverbands Bayern. „Bereits für das Jahr 2022 mussten viele Mieterinnen und Mieter wegen der Energiepreisexplosion teilweise vierstelligen Nachzahlungsbeträge leisten. Noch stärker zu Buche schlagen werden die immensen Energiekostenerhöhungen aber voraussichtlich mit der Abrechnung für das Jahr 2023, die den Mieterinnen und Mietern bis Ende des Jahres 2024 zugehen muss. Denn trotz der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 sind die Energiepreise hoch. Wir brauchen daher dringend eine staatlich geförderte sozialverträgliche Modernisierung, insbesondere für die Gebäude, die energetisch in einem mangelhaften Zustand sind. Denn insbesondere die einkommensschwächsten Haushalte wohnen in schlecht gedämmten Wohnungen mit ineffizienten Heizungsanlagen und müssen daher sehr viel Geld für ihre Heizkosten ausgeben,“ so die Landesgeschäftsführerin Monika Schmid-Balzert weiter.

Weitere Informationen zum bundesweiten Betriebskostenspiegel finden Sie unter www.mieterbund.de.

Kontakt für Rückfragen

Für Rückfragen steht die Geschäftsführerin des DMB Landesverbandes Bayern Frau Mo-nika Schmid-Balzert unter 01590/184 63 61 gerne zur Verfügung.

Der DMB Landesverband Bayern e.V. ist die Dachorganisation der 50 Mietervereine in Bayern und vertritt deren Interessen und somit auch die Interessen der mehr als 165.000 Mieterinnen und Mieter im DMB Bundesverband.

Der Deutsche Mieterbund steht für

  • bezahlbare Mieten
  • Ausweitung des Wohnungsangebots, insbesondere bei Sozialwohnungen
  • Eindämmung der Nebenkostenexplosion
  • ein leistungsstarkes Wohngeld

und vertritt diese Forderungen in Politik und Wirtschaft.

Der Landesverband strebt eine einheitliche Wahrnehmung in Miet- und Wohnungsangelegen-heiten der ihm angeschlossenen Vereine an.

Auch setzt er sich für die Gestaltung eines sozialen Wohn-, Miet- und Bodenrechts im Rahmen einer sozialen Wohnungspolitik ein.

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